Amtsärztliche Überprüfung
Um sich rechtlich abzusichern, ist eine staatliche Prüfung beim Gesundheitsamt des Wohnortes zu beantragen und auch dort abzulegen. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich etwas. Auch die Kosten für die Prüfung sind sehr unterschiedlich.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- In einer schriftlichen Multiple-Choice-Prüfung wird psychopathologisches, psychotherapeutisches und rechtliches Grundwissen abgefragt wird. (Beispiele aus vergangenen Prüfungen finden sich hier.
- Die bestandene schriftliche Prüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung. Neben dem fachbezogenen Wissen liegt der Schwerpunkt darauf herauszufinden, welche Motivation für diese Arbeit vorliegt, wie und mit welchen Methoden gearbeitet werden soll und inwieweit man die Grenzen der Arbeit kennt (zum Beispiel, welche Krankheitsbilder von einem Arzt behandelt werden müssen). Die Amtsärzte müssen überprüfen, ob man „eine Gefahr für die Volksgesundheit“ ist.
Dazu müssen folgende Kenntnisse nachgewiesen werden:
- Abgrenzung der heilkundlichen psychotherapeutischen Tätigkeit gegenüber Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen;
- psychopathologische Krankheitsbilder;
- Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln
seelische Krankheiten und Leiden einschließlich Anzeichen, die auf eine Selbsttötungsgefahr hindeuten, als solche zu erkennen; - körperlichen Krankheiten und Psychosen, deren Primärbehandlung in die Hände entsprechend befugter Therapeuten gehört, zu unterscheiden;
- therapeutisch auf einen Befund so zu reagieren, dass Patienten/Klienten durch die Behandlung keinen gesundheitlichen Schaden erleiden;
- rechtliche Grundkenntnisse (z.B. öffentliches Unterbringungsrecht, Betreuungsrecht etc.);
- Grundwissen über die kassenärztlich anerkannten Psychotherapieverfahren (zurzeit Verhaltenstherapie und Psychoanalyse).